Liebe Jugendamtsmitarbeiter*innen, Interessierte und Kollegen*innen,
für essgestörte Mädchen und junge Frauen, die beispielsweise durch die Behandlung in einer Fachklinik eine erste Stabilisierung erreicht haben, ist ein ausschließlich ambulantes Setting oftmals nicht ausreichend, um eine Chronifizierung der Erkrankung zu vermeiden und eine seelische Behinderung abzuwenden. In unseren Wohngruppen gilt es, das Gelernte und Erfahrene des Klinikaufenthaltes in den Alltag zu übertragen – und damit nicht alleine zu sein. Mit unserem umfassenden sozial- und ernährungstherapeutischen Beratungs- und Betreuungskonzept begleiten wir jedes Mädchen in seiner Individualität.
In unseren Wohngruppen für Mädchen mit Essstörungen können Betroffene lernen, das Leben wieder zu genießen. Hier erfahren sie, dass es für innere und äußere Konflikte neue und andere Lösungsmöglichkeiten gibt als das Reagieren und Leben mit der Essstörung. Besonders im Kontext von Essstörungen haben die Familien der Betroffenen häufig sowohl eine krankheitsauslösende als auch eine krankheitserhaltende, bzw. rückfallfördernde Wirkung.
Unsere Wohngruppen mit intensiver pädagogischer und therapeutischer Betreuung bieten Mädchen mit einer Essstörung einen sicheren Ort. Die kooperative Elternarbeit stellt dabei eine wichtige Säule des Behandlungsprozesses dar. Wir wissen, dass jeder neue Tag für die Mädchen große Herausforderungen mit sich bringt und helfen in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Hilfeeinrichtungen bei der Bewältigung.
Die gesetzliche Lage ermöglicht eine Betreuung in unserer Einrichtung auf Basis der Wiedereingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a, nach § 34 zu Heimerziehung und betreuten Wohnformen und nach § 41, der die Hilfen für junge Volljährige des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschreibt.