Casa Zwo - Pädagogisch-therapeutische Wohngruppe Ess-Störungen
Was ist Casa-Zwo ? Das pädagogisch-therapeutische Wohnprojekt unterstützt Mädchen und junge Frauen mit Ess-Störungen auf dem Weg zu einem gesunden selbstbestimmten Leben. Es bietet jungen Menschen über das Miteinanderwohnen die Möglichkeit, unterschiedliche Modelle von Lebensplanung, gegenseitiger Fürsorge, Unterstützung und Konfliktbewältigung etc. mit und von Gleichaltrigen, ebenfalls Betroffenen zu erleben, zu prüfen und gegebenenfalls für sich zu übernehmen. Neben den Möglichkeiten des betreuten Wohnens allgemein bietet das Wohnprojekt für eßgestörte Mädchen ein spezifisch auf die Zielgruppe zugeschnittenes Konzept. Dazu gehört, daß dem Umgang mit Ernährung und Bewegung besondere Aufmerk-samkeit gewidmet wird, aber auch, daß die symptomauslösenden und aufrechterhaltenden Strukturen, seien sie intrapsychischer oder sozialer Natur auf besondere Weise in den Blick genommen werden.
Die pädagogisch-therapeutische Wohngruppe ist angesiedelt zwischen stationärer und am-bulanter Behandlung. Oftmals erzielen eßgestörte Mädchen im Verlauf eines stationären Aufenthaltes gute Erfolge, die sie jedoch bei Rückkehr in ein belastendes familiäres Umfeld oder allein durch eine ambulante Unterstützung nicht aufrechterhalten können.
Die Mädchen und jungen Frauen werden darin unterstützt, ihre persönlichen Belange im Alltag selbstverantwortlich zu regeln und zu gestalten bzw. einen eigenen Lebensentwurf zu entwickeln und darüber den Weg zu einem selbstbestimmten Leben mit einem angemessenen Essverhalten und ohne psychosomatische Beschwerden zu gehen. Damit soll eine drohende seelische Behinderung abgewendet werden.
Als Entwicklungsziel wird eine Verselbständigung angestrebt, die die Klientinnen perspektivisch zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt. Nach erfolgreichem Aufenthalt im Wohnprojekt kann das Mädchen/die junge Frau im Anschluss in eine eigene Wohnung mit Unterstützung durch ambulante Betreuung ziehen oder vollkommen in die Eigenständigkeit entlassen werden. Ebenso ist nach Aufarbeitung bestehender persönlicher und familiärer Konflikte eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich.
Vorrangig geht es in der Arbeit darum, die Ressourcen der Mädchen zu erkennen und ihre Fähigkeiten zu fördern und zu stärken, damit sie den Alltagsanforderungen in Schule, Beruf, Freundschaften, Familie, Freizeit etc. angemessen und symptomfrei begegnen können. Bei all dem ist es ein wichtiges Anliegen, den Mädchen und jungen Frauen ein Wohnumfeld anzubieten, das ihnen ein positives Lebensgefühl vermittelt und sie in ihrem Gesundungs-prozeß unterstützt.
Angebote der Einrichtung
- stationäre Wohnplätze für Mädchen mit Essstörungen (Einzelzimmer, Gruppenraum, Gemeinschaftsküche, Büro)
- pädagogischer Bereich: Umgang mit Essen, Umgang mit Bewegung, Einkauf- und Essensbegleitung, Tagesstruktur, schulische und berufliche Perspektive, soziale Be-ziehungen, Freizeit
- therapeutischer Bereich: Stabilisierung, Normalisierung des Essverhaltens, Bezie-hungen allgemein und innerhalb der Familien, Körpergefühl, Umgang mit Essen und Bewegung, Umgang mit der Geschlechtsrolle
- Angehörigenarbeit
- Gruppentherapie
- Einzelgespräche intern
- Einzeltherapie (bei niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
- 24h Bereitschaft
Wer kann bei uns wohnen ?
- Mädchen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, die primär an einer der folgenden Essstörungen leiden:
- Anorexie (ICD 10: F50.0, F50.1),
- Bulimie (ICD 10: F50.2, F50.3),
- sonstige Esstörung (ICD 10: F50.8),
- nicht näher bezeichnete Essstörung (ICD 10: F50.9),
- Voraussetzung für eine Aufnahme in die Wohngruppe ist ein stabiles Essverhalten und ein Körpergewicht, das keinen Klinikaufenthalt indiziert.
- Ausschlüsse: Adipositas, Binge-Eating Disorder, stoffgebundene Süchte, Psychose, schwer fremd- und/oder selbstverletzendes Verhalten
- Eine Aufnahme ist ebenfalls nicht möglich, wenn
- akuter Bedarf für eine stationäre klinische psychotherapeutische Behandlung besteht,
- eine medizinische Indikation für einen stationären Klinikaufenthalt gegeben ist,
- ausgeprägte Delinquenz oder Drogenmissbrauch gegeben ist.
Wie viele Plätze gibt es ?
- bis zu 6 Plätze
- Verweildauer ist abhängig vom individuellen Hilfeplan
Wie sieht die Finanzierung aus ?
- Kostenträger: zuständiges Jugendamt (bei Erweiterung auf junge Erwachsene: Sozialamt). Die Aufnahmen erfolgen in der Regel nach §§ 34; 35a; 41 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
- Es wurde mit dem örtlichen Jugendamt eine Leistungsvereinbarung nach § 78 SGB VIII abgeschlossen. Ebenso wird der Beitritt zum Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78 f Kinder- und Jugendhilfegesetz erklärt.
- Kosten für ambulante Psychotherapie: Krankenkassen
- Anschubfinanzierung: Aktion Mensch, Stiftung Deutsches Hilfswerk, IKEA-Stiftung
Mit welchen Einrichtungen wird zusammen gearbeitet ?
- Zweckbetrieb der Therapeutischen Frauenberatung e.V., Göttingen
- Kooperation mit Fachkliniken bundesweit, der Eßstörungsambulanz der Universität Göttingen, anderen Jugendhilfeträgern, niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen, nieder-gelassenen Gynäkologen/innen, niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutinnen und therapeuten
- Mitglied im Netzwerk Essstörung Göttingen
- Mitglied im BFE (Bundesfachverband Essstörungen)
Wer sind die Mitarbeiterinnen ?
- Pädagoginnen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung
- Therapeutinnen
- Staatlich anerkannte Erzieherinnen
- Ernährungsfachfrau, Hauswirtschafterin
- Verwaltung
- Alle Mitarbeiterinnen erhalten regelmäßig Supervision (14-tägig) und Fortbildungen (mind. 1X im Jahr)